Versicherer & TarifeAktualisiert am 25. September 2026 · 14 Min. Lesezeit

NAUTIMA Bootsversicherung: Leistungen, Kosten und Tarifdetails im Überblick

Kurz erklärt

NAUTIMA ist das Versicherungsangebot der Mannheimer für Yachten und Sportboote. Dazu gehören unter anderem Bootskasko, Bootshaftpflicht und Insassenunfallversicherung. Die Kasko bietet grundsätzlich eine Allgefahrendeckung, allerdings mit Einschränkungen für bestimmte Sachen und Schadenursachen. Besonders wichtig beim Vergleich: Für grob fahrlässig verursachte Schäden gilt eine Grenze von 10.000 Euro Gesamtschaden, und eine ergänzende Klausel kann den grundsätzlich vorgesehenen Verzicht auf Abzüge „neu für alt“ einschränken. Entscheidend ist deshalb nicht der Produktname, sondern die tatsächlich vereinbarte Vertragsfassung.

Wer eine Bootsversicherung abschließt, möchte sein Boot nicht nur günstig versichern. Im Schadenfall kommt es darauf an, welche Reparaturkosten übernommen werden, welcher Versicherungswert gilt und welche Eigenanteile bleiben.

Bei NAUTIMA lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Bedingungen. Wir haben Kaskobedingungen, Produktinformationsblatt, Zusatzklauseln und die Bedingungen zur YachtAssistance ausgewertet.

Transparenzhinweis: Die detaillierte Kaskoauswertung bezieht sich auf die NAUTIMA AVB Kasko ’16 (Stand 1. Oktober 2016), das Produktinformationsblatt vom 23. Februar 2018 sowie die ergänzende Klausel „Abzüge Neu für Alt“ vom 1. August 2020. Diese Dokumentstände sind nicht mit dem Datum eines aktuellen Angebots gleichzusetzen. Maßgeblich bleiben der Versicherungsschein und die darin vereinbarten Bedingungen und Klauseln.

Was ist die NAUTIMA Bootsversicherung?

NAUTIMA ist kein einzelner Tarif mit einem für alle Kunden identischen Leistungsumfang. Die Mannheimer stellt unter dieser Bezeichnung verschiedene Versicherungen rund um das eigene Boot vor.

VersicherungWofür ist sie gedacht?
NAUTIMA BootskaskoVersicherung gegen versicherte Schäden am eigenen Boot sowie dessen Verlust
NAUTIMA BootshaftpflichtAbsicherung gegen Haftpflichtansprüche wegen Schäden an anderen Personen oder fremdem Eigentum
NAUTIMA InsassenunfallversicherungUnfallversicherung für versicherte Personen rund um die Nutzung des Bootes

Diese Bausteine werden auf der offiziellen Produktseite als unterschiedliche Versicherungen beschrieben. Ihr Leistungsumfang sollte deshalb getrennt betrachtet werden.

Zusätzlich regeln die Bedingungen zur NAUTIMA YachtAssistance verschiedene Hilfeleistungen für privat genutzte, bei der Mannheimer kaskoversicherte Wassersportfahrzeuge und deren berechtigte Insassen. Dazu gehören beispielsweise Unterstützungsleistungen im Seenotfall und die Organisation eines Ersatzskippers unter bestimmten Voraussetzungen.

Du willst direkt wissen, was NAUTIMA für dein Boot kostet? Im NauticAssure-Vergleichsrechner berechnest du NAUTIMA-Tarife für Kasko und Haftpflicht und stellst sie anderen Bootsversicherern gegenüber – kostenlos und unverbindlich.

Was deckt die NAUTIMA Bootskasko ab?

Die NAUTIMA Kaskoversicherung schützt das im Versicherungsschein bezeichnete Boot einschließlich seiner Maschinenanlage, der nautischen und technischen Ausrüstung sowie des Zubehörs. Persönliche Gebrauchsgegenstände wie Ölzeug, Bordwäsche und Kleidung sind innerhalb bestimmter Grenzen mitversichert.

Je nach Vereinbarung können auch Trailer, Beiboot einschließlich Außenbordmotor, Wassersportgeräte, Angelsportgeräte und Tauchausrüstung eingeschlossen werden. Diese Gegenstände sollten daher im Angebot ausdrücklich berücksichtigt sein.

Ist NAUTIMA eine Allgefahrendeckung?

Grundsätzlich ja. Die Bedingungen sehen Versicherungsschutz gegen alle Gefahren vor, denen die versicherten Sachen während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind, soweit keine Ausschlüsse oder Einschränkungen greifen. Versichert sind Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung infolge einer versicherten Gefahr.

Allgefahrendeckung bedeutet allerdings nicht, dass jeder Schaden an jedem versicherten Gegenstand gedeckt ist.

Für die Maschinenanlage, elektrisch oder durch Motor betriebene technische Ausrüstung, persönliche Effekten und einen mitversicherten Trailer gelten Einschränkungen auf bestimmte Schadenursachen. Genannt werden unter anderem ein Unfall des Fahrzeugs, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Raub, Diebstahl und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Daneben gibt es die besondere Gewährleistungsergänzungsdeckung für neue Innenbordmotoren.

Ausgeschlossen sind beispielsweise Schäden durch gewöhnlichen Verschleiß, bestimmte Korrosionsvorgänge, Frost und Eis. Auch das Verlieren oder Überbordfallen loser Gegenstände ist ausgeschlossen. Die genaue Schadenursache bleibt deshalb entscheidend.

Wie sind persönliche Gegenstände versichert?

Für persönliche Effekten gelten ohne abweichende Vereinbarung insgesamt 3 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 3.000 Euro. Zusätzlich ist die Entschädigung auf 500 Euro je Einzelgegenstand begrenzt. Höhere Summen können beantragt beziehungsweise abweichend vereinbart werden.

Nicht darunter fallen automatisch sämtliche Gegenstände, die jemand mit an Bord nimmt. Ausgeschlossen sind beispielsweise Geld, bestimmte Wertsachen, Musikinstrumente sowie Foto- und Videogeräte.

Abzüge „neu für alt“ bei NAUTIMA: Welche Regelung gilt?

Bei Reparaturen stellt sich häufig die Frage, ob ältere beschädigte Teile vollständig durch neue ersetzt werden oder ob der Versicherer einen altersabhängigen Abzug vornimmt. Bei NAUTIMA müssen hierzu zwei unterschiedliche Vertragsregelungen auseinandergehalten werden.

Die Grundbedingungen sehen keinen Abzug vor

In § 8 der NAUTIMA AVB Kasko ’16 steht, dass bei Teilschäden die notwendigen Reparaturkosten und einfachen Frachtkosten für Ersatzteile ersetzt werden. Abzüge „neu für alt“ werden nach dieser Grundregelung nicht vorgenommen.

Eine zusätzliche Klausel kann diese Leistung einschränken

Die ergänzende Klausel vom 1. August 2020 verändert diese Regelung. Wird sie in den Vertrag einbezogen, gelten für den reparaturbedingten Einsatz von Neuteilen folgende Abzüge:

Alter des beschädigten TeilsAbzug „neu für alt“
5 bis 8 Jahre15 Prozent
9 bis 12 Jahre30 Prozent
Über 12 Jahre50 Prozent

Die Staffel bezieht sich auf die beschädigten Teile. Weicht deren Alter vom Bootsalter ab, muss der Versicherungsnehmer das abweichende Alter nachweisen.

Ein vereinfachtes Beispiel: Für ein zehn Jahre altes beschädigtes Teil werden reparaturbedingt Neuteile im Wert von 4.000 Euro benötigt. Bei Anwendung der Zusatzklausel ergibt sich auf diesen Betrag ein Abzug von 30 Prozent, also 1.200 Euro. Eine gegebenenfalls anfallende Selbstbeteiligung ist davon getrennt zu betrachten. Das Beispiel veranschaulicht ausschließlich den altersabhängigen Abzug, nicht die vollständige Schadenabrechnung.

Für den Vergleich bedeutet das: Weder „NAUTIMA verzichtet immer auf Neu-für-Alt-Abzüge“ noch „NAUTIMA nimmt grundsätzlich solche Abzüge vor“ ist ohne Prüfung des konkreten Vertrags zutreffend.

Gerade bei älteren Booten sollte im Angebot ausdrücklich geklärt werden, ob die Klausel „Abzüge Neu für Alt“ Vertragsbestandteil wird.

Grobe Fahrlässigkeit: Was bedeutet die Grenze von 10.000 Euro?

Nach den NAUTIMA AVB Kasko ’16 verzichtet der Versicherer bei einer Gesamtschadenhöhe bis einschließlich 10.000 Euro auf eine Kürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls.

Übersteigt die Gesamtschadenhöhe 10.000 Euro, entfällt dieser Verzicht vollständig – ausdrücklich auch für den darunterliegenden Schadenanteil.

Das ist eine wichtige Unterscheidung: Die Regelung funktioniert als Freigrenze, nicht als Freibetrag.

Bei einem Gesamtschaden von beispielsweise 12.000 Euro bleiben also nicht automatisch die ersten 10.000 Euro von einer Kürzung verschont. Stattdessen kann der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Ein Schaden oberhalb der Grenze ist dadurch aber nicht automatisch vollständig ausgeschlossen.

Die Regelung betrifft die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls. Davon zu unterscheiden sind vertragliche Pflichten, etwa zur Diebstahlsicherung, Wartung oder Schadenmeldung. Für Verletzungen solcher Pflichten enthalten die Bedingungen eigene Regelungen.

Feste Taxe bei NAUTIMA: Ist die Versicherungssumme garantiert?

Die NAUTIMA Kaskobedingungen sehen vor, dass die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sachen bei Vertragsabschluss entspricht und als Taxe festgeschrieben wird. Außerdem ist der Einwand der Unterversicherung ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei einem versicherten Totalschaden ist dieser Versicherungswert die Grundlage der Entschädigung. Erzielbare Restwerte werden allerdings angerechnet. Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Ist das eine ausdrücklich unanfechtbare feste Taxe?

Die vorliegenden Bedingungen verwenden den Begriff „feste Taxe“ und schließen Unterversicherung aus. Einen ausdrücklichen Verzicht darauf, eine erheblich überhöhte Taxe infrage zu stellen, enthält § 7 dagegen nicht. Allein aus dieser Klausel sollte deshalb keine unter allen Umständen garantierte Auszahlung abgeleitet werden.

Zum rechtlichen Hintergrund: § 76 VVG sieht grundsätzlich vor, dass eine vereinbarte Taxe als Versicherungswert gilt. Das Gesetz enthält aber eine Ausnahme, wenn sie den tatsächlichen Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens erheblich übersteigt.

Für einen Leistungsvergleich sollte deshalb nicht nur erfasst werden, ob eine feste Taxe vorhanden ist, sondern auch, wie verbindlich sie im konkreten Vertrag ausgestaltet ist. Mehr dazu, wie sich Taxe-Regelungen am Markt unterscheiden, erklären wir im Ratgeber zur ADAC Wassersportversicherung.

Welche Maschinenschäden sind bei NAUTIMA versichert?

Die Maschinenanlage gehört zu den versicherten Sachen. Daraus folgt aber keine uneingeschränkte Versicherung aller technischen Defekte: Grundsätzlich gelten die bereits beschriebenen Einschränkungen auf bestimmte Schadenursachen.

Eine Besonderheit ist die Gewährleistungsergänzungsdeckung für neue Innenbordmotoren.

Unter den Voraussetzungen des § 5 können bei fest eingebauten Hauptantriebsmotoren unter anderem Schäden durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler, Bedienungsfehler, Kurzschluss sowie Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel versichert sein. Der Motor darf bei Eintritt des Schadens nicht älter als drei Jahre sein; maßgeblich ist sein Baujahr.

Im Gewährleistungs- oder Garantiefall kann die Deckung den Teil des Schadens übernehmen, der nach rechtzeitiger Inanspruchnahme des Herstellers oder Händlers offenbleibt. Die Bedingungen sehen außerdem Leistungen für bestimmte Schäden vor, wenn keine berechtigten Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen.

Die Entschädigung ist auf 50.000 Euro für alle Versicherungsfälle des versicherten Fahrzeugs zusammen begrenzt. Es handelt sich nach diesem Wortlaut nicht um 50.000 Euro je Schadenfall. Schäden durch missachtete Wartungsintervalle, nicht befolgte Herstelleranweisungen und bestimmte weitere Ursachen bleiben ausgeschlossen.

Welche zusätzlichen Kosten übernimmt die NAUTIMA Kasko?

Wrackbeseitigung bis 2,5 Millionen Euro

Nach vorheriger Abstimmung und Auftragsfreigabe ersetzt NAUTIMA notwendige Aufwendungen für die Hebung und Beseitigung eines Wracks bis 2,5 Millionen Euro. Diese Leistung steht zusätzlich zur Entschädigung für die versicherten Sachen zur Verfügung.

Davon zu unterscheiden sind allgemeine Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten. Für diese gilt grundsätzlich: Zusammen mit der Entschädigung für die versicherten Sachen werden höchstens Leistungen bis zur Versicherungssumme erbracht. Eine Ausnahme besteht für Maßnahmen auf Weisung des Versicherers.

Schlepphilfe und Versorgung in Notfallsituationen

Auch ohne bereits bestehende unmittelbare Gefahr für das Boot können bestimmte Hilfskosten versichert sein. Dazu gehören das Schleppen zum nächstgelegenen Reparaturort und die Lieferung von Treibstoff, Öl, Batterien oder Ersatzteilen.

Die Grenze beträgt 2.500 Euro. Die Betriebsstoffe und Ersatzteile selbst werden über diese Kostenregelung nicht bezahlt.

Untersuchungen nach einer Grundberührung

Notwendige Untersuchungen nach einer Grundberührung werden ebenfalls erstattet. Voraussetzung ist, dass die Grundberührung während der Versicherungsdauer eingetreten ist.

In welchen Fahrtgebieten gilt die NAUTIMA Bootsversicherung?

Die ausgewerteten Kaskobedingungen sehen unterschiedliche vereinbarbare Fahrtgebiete vor:

  • deutsche Binnengewässer
  • europäische Binnengewässer
  • Nord- und Ostsee
  • das vertraglich definierte Mittelmeergebiet
  • einen begrenzten Atlantikbereich

Das jeweils vereinbarte Gebiet schließt die in der Bedingungsreihenfolge vorhergehenden Gebiete ein.

Die Bezeichnungen dürfen nicht mit einer unbegrenzten Deckung gleichgesetzt werden. So enthält die Mittelmeerdefinition bestimmte Ausschlüsse für Hoheitsgewässer. Der Atlantikbereich ist durch Längen- und Breitengrade eingegrenzt. Vor einem längeren Törn sollte die geplante Route deshalb mit der genauen Gebietsdefinition abgeglichen werden.

Gibt es eine Urlaubsdeckung?

Ab dem vereinbarten Fahrtgebiet „Europäische Binnengewässer“ kann für bis zu sechs Wochen pro Jahr ohne zusätzlichen Beitrag in eines der beschriebenen weitergehenden Fahrtgebiete gewechselt werden.

Dabei sind zwei Punkte wichtig: Der Beginn der Urlaubsdeckung muss im Schadenfall nachgewiesen werden können. Außerdem verdoppeln sich während der Urlaubsdeckung die Selbstbehalte.

Sind Winterlager und Transporte versichert?

Versicherungsschutz besteht auch während üblicher Aufenthalte außerhalb des Wassers, etwa im Winterlager sowie beim Anlandholen und Zuwasserlassen. Land- und Flusstransporte sowie bestimmte Fährtransporte des getrailerten Bootes sind innerhalb des europäischen Teils des vereinbarten Fahrtgebiets eingeschlossen. Vorübergehend von Bord genommene Teile müssen sich an Land in einem verschlossenen Raum befinden.

Der Einschluss des Winterlagers hebt die übrigen Ausschlüsse nicht auf. Insbesondere bleiben Frost und Eis nach den ausgewerteten Bedingungen ausgeschlossene Schadenursachen.

Was leistet die NAUTIMA YachtAssistance?

Die YachtAssistance umfasst Hilfeleistungen für privat genutzte, bei der Mannheimer kaskoversicherte Boote und deren berechtigte Insassen. Der räumliche Schutz richtet sich nach dem vereinbarten Fahrtgebiet der Kaskoversicherung. Für die versicherten Insassen gilt unter anderem, dass sie ohne Entrichtung eines Entgelts mit der Yacht unterwegs sind.

Zu den Leistungen gehören:

LeistungGrenze und wichtige Voraussetzungen
Aufwendungen im SeenotfallBis 10.000 Euro je Schadenereignis und insgesamt je Versicherungsjahr; nachrangig, soweit keine anderweitige Deckung beansprucht werden kann
ErsatzskipperBis 100 Euro pro Tag, maximal 5.000 Euro je Ereignis; unter anderem bei Unfall, Tod oder einer ärztlich bestätigten Erkrankung von mehr als sieben Tagen, wenn kein anderer Mitreisender die Rückführung übernehmen kann
Übernachtungen nach Diebstahl oder Totalschaden auf einem AuslandstörnBis 100 Euro je versicherter Person und Nacht für höchstens drei Nächte, insgesamt maximal 1.500 Euro je Ereignis
Heimreise nach Diebstahl oder Totalschaden auf einem AuslandstörnBis 1.500 Euro je versicherter Person, maximal 5.000 Euro je Ereignis
Notwendige Ersatzkäufe nach einem Einbruch auf einem AuslandstörnBis 100 Euro je versicherter Person, maximal 1.500 Euro je Ereignis

Die Seenotgrenze umfasst die in den Bedingungen beschriebenen Rettungssituationen gemeinsam; Ersatzskipper, Reiseleistungen und Ersatzkäufe haben jeweils eigene Voraussetzungen und Höchstbeträge.

Notfälle müssen unverzüglich der NAUTIMA-Hotline gemeldet und die Leistungen mit dem Versicherer abgestimmt werden. Nicht organisierte oder nicht abgestimmte Maßnahmen werden nach diesen Bedingungen nicht erstattet.

Außerdem ist zwischen Kostenübernahme und Darlehen zu unterscheiden. Eine Sicherheitsleistung zur Freigabe einer beschlagnahmten Yacht im Ausland kann beispielsweise als rückzahlbares Darlehen bereitgestellt werden. Das ist keine Charter-Kautionsversicherung.

Was bietet die NAUTIMA Bootshaftpflicht?

Die folgenden Angaben beruhen auf der offiziellen Leistungsübersicht der Mannheimer, nicht auf den hier ausgewerteten Kaskobedingungen.

Für die Bootshaftpflicht nennt die Mannheimer Versicherungssummen bis 15 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Gewässerschäden. Für Mietsachschäden, etwa im Winterlager, werden bis 300.000 Euro ausgewiesen. Daneben werden eine Forderungsausfalldeckung und eine Umweltschadenversicherung mit eigenen Voraussetzungen beschrieben.

Ist eine Skipperhaftpflicht enthalten?

Die Mannheimer beschreibt eine integrierte Skipperhaftpflicht für das Führen fremder Wasserfahrzeuge: bis zu sechs Wochen pro Jahr, ohne vorherige Anmeldung und ohne Bootsgrößenbeschränkung. Sie greift nach der Leistungsübersicht nachrangig, soweit keine andere Haftpflichtversicherung eintritt.

Diese Haftpflichtleistung ist nicht mit der Urlaubsdeckung der Kasko gleichzusetzen. Die Kasko-Urlaubsdeckung erweitert das Fahrtgebiet des eigenen versicherten Bootes. Wer häufiger oder länger chartert, sollte zusätzlich eine eigenständige Skipperhaftpflicht prüfen.

Was ist die NAUTIMA Insassenunfallversicherung?

Nach der offiziellen Produktbeschreibung umfasst sie Unfallversicherungsschutz für Eigner, Gäste, Skipper und Crewmitglieder. Genannt werden neben dem Aufenthalt an Bord auch Landgänge, Wasserskisport sowie Baden und Schwimmen rund um das Boot. Die Darstellung sieht weltweiten Schutz rund um die Uhr vor.

Was kostet die NAUTIMA Bootsversicherung?

Einen allgemein gültigen Beitrag gibt es in der offiziellen Produktdarstellung nicht. Die Mannheimer bietet eine individuelle Beitragsberechnung beziehungsweise Angebotserstellung an. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt vor allem von diesen Faktoren ab:

  • Bootstyp und Länge – Segelyacht, Motorboot oder Jolle
  • Bootswert bzw. Versicherungssumme – maßgeblich für die Kaskoprämie
  • Fahrtgebiet – Binnengewässer, Nord- und Ostsee oder Mittelmeer
  • Selbstbeteiligung – eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist den Beitrag
  • Mitversicherte Ausrüstung – etwa Trailer, Beiboot oder persönliche Effekten
  • Schadenverlauf – Schadenfreiheitsrabatte können den Beitrag deutlich reduzieren

Beiträge im NauticAssure-Vergleichsrechner berechnen

Die gute Nachricht: Die NAUTIMA-Tarife der Mannheimer sind im NauticAssure-Vergleichsrechner direkt berechenbar. Statt ein einzelnes Angebot anzufragen, siehst du in wenigen Minuten, was NAUTIMA für dein Boot kostet – und wie sich der Beitrag im Vergleich zu anderen spezialisierten Bootsversicherern einordnet. Der Vergleichsrechner ist kostenlos und unverbindlich.

So funktioniert der Vergleich:

  • Absicherung wählen: Bootshaftpflicht, Bootskasko oder beides zusammen.
  • Bootsdaten eingeben: Bootstyp, Länge, Wert, Fahrtgebiet und gewünschte Selbstbeteiligung.
  • Tarife vergleichen: den NAUTIMA-Beitrag und wichtige Leistungsmerkmale neben anderen Versicherern sehen – nicht nur den Preis.

Der Vorteil: Alle Tarife beruhen auf denselben Angaben. Genau das ist die Voraussetzung für einen fairen Preisvergleich – ein niedrigerer Beitrag sagt nur dann etwas aus, wenn Versicherungssumme, Fahrtgebiet und Selbstbeteiligung übereinstimmen.

Liegt dir bereits ein NAUTIMA-Angebot vor? Übernimm dessen Versicherungssumme, Fahrtgebiet und Selbstbeteiligung in den Rechner. So prüfst du den Beitrag, stellst ihn anderen Tarifen gegenüber und kannst anschließend Klauseln wie „neu für alt“ oder die Grenze bei grober Fahrlässigkeit vergleichen.

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Welche Selbstbeteiligung gilt?

Die konkrete Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Nach den ausgewerteten AVB wird unter anderem bei Totalschäden, unverschuldeten Kollisionsschäden, direkten Blitzschlagschäden, Feuerschäden durch Dritte und Schäden an versicherten persönlichen Effekten kein Selbstbehalt angerechnet.

War die Wassersportkaskoversicherung bei der Mannheimer zum Schadenzeitpunkt mehr als fünf Jahre schadenfrei, halbiert sich der Selbstbehalt.

Gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt?

Die offizielle Makler-Leistungsübersicht beschreibt einen Schadenfreiheitsrabatt bis 40 Prozent und einen Rabattretter nach vier vorangegangenen schadenfreien Jahren bei der Mannheimer. Bei zwei oder mehr Schäden im Versicherungsjahr ist dort allerdings eine Rückstufung auf null Prozent vorgesehen. Die konkrete Einstufung sollte im Angebot nachvollziehbar ausgewiesen sein.

NAUTIMA Bootsversicherung vergleichen: Worauf kommt es an?

Bei einem NAUTIMA-Angebot lohnt sich besonders die gemeinsame Betrachtung von Versicherungssumme, Reparaturentschädigung und verbleibendem Eigenanteil.

Zwei Angebote mit ähnlichem Jahresbeitrag können für den Bootsbesitzer unterschiedlich ausfallen, wenn nur eines die Zusatzklausel zu „neu für alt“ enthält. Auch die 10.000-Euro-Freigrenze bei grober Fahrlässigkeit ist für die Bewertung relevant.

Für die Prüfung eines konkreten Angebots sind deshalb insbesondere drei Fragen hilfreich:

  • Welche Vertragsfassung gilt? Einschließlich aller zusätzlichen Klauseln und Vereinbarungen.
  • Was wird im Schadenfall tatsächlich ersetzt? Mit Blick auf feste Taxe, Reparaturkosten, Maschinenschäden und Entschädigungsgrenzen.
  • Welcher Eigenanteil kann verbleiben? Durch Selbstbeteiligung, altersabhängige Abzüge oder mögliche Leistungskürzungen.

Nicht nur den Beitrag vergleichen

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NAUTIMA Kaskoversicherung kündigen: Welche Frist gilt?

Nach den ausgewerteten Kaskobedingungen verlängern sich Verträge mit mindestens einjähriger Dauer jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden.

Für Verträge mit einer zunächst vereinbarten Laufzeit von mehr als drei Jahren ist eine Kündigung zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres mit dreimonatiger Frist vorgesehen.

Zusätzlich enthalten die Bedingungen ein Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall. Hier gelten besondere Fristen und Regelungen zum Wirksamwerden der Kündigung. Die ordentliche Kündigungsfrist und die Kündigung nach einem Schaden sollten deshalb nicht miteinander verwechselt werden.

Du willst wechseln? Berechne rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist im Vergleichsrechner, welche Alternativen für dein Boot infrage kommen – so vermeidest du eine Lücke im Versicherungsschutz.

Fazit

Bei NAUTIMA stehen einer grundsätzlich weit gefassten Kaskodeckung konkrete Einschränkungen gegenüber. Besonders relevant sind die Behandlung von Maschinenschäden, die Freigrenze bei grober Fahrlässigkeit und eine möglicherweise vereinbarte Klausel zu Abzügen „neu für alt“. Für die Entscheidung sollte deshalb nicht allein der Jahresbeitrag ausschlaggebend sein: Ein vollständiger Vergleich betrachtet auch die Vertragsklauseln und die Frage, welche Kosten im Schadenfall beim Bootsbesitzer verbleiben können. Im NauticAssure-Vergleichsrechner kannst du Tarife verschiedener Bootsversicherer kostenlos berechnen und nebeneinanderstellen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Über den Autor

Jonathan Posselt

Geschäftsführer NauticAssure GmbH

Jonathan Posselt ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und seit mehr als 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Er ist gefragter Redner auf Fachmessen und Branchenveranstaltungen. Seit der Gründung ist er Geschäftsführer von NauticAssure und schreibt über Charterversicherungen, digitale Prozesse und die praktischen Fragen rund um den Törn.