Versicherer & TarifeAktualisiert am 18. September 2026 · 13 Min. Lesezeit

ADAC Wassersportversicherung: Leistungen, Kosten und Alternativen im Überblick

Kurz erklärt

Die ADAC Wassersportversicherung ist kein einzelner Tarif, sondern umfasst drei separat abschließbare Versicherungen: eine Wassersport-Haftpflicht für das eigene Boot, eine Wassersport-Kasko für Schäden am eigenen Boot sowie eine Skipper- und Crew-Haftpflicht für gecharterte oder geliehene Boote. Bei der Kasko lohnt sich ein genauer Blick auf die „Feste Taxe gemäß § 76 VVG" – sie ist im Totalschaden nicht automatisch in jedem Fall unanfechtbar. ADAC-Mitglieder erhalten nach aktuellen Angaben 10 % Rabatt auf den Grundbeitrag. Versicherer ist die AIG Europe S.A., die ADAC Versicherung AG vermittelt die Verträge.

Wer ein eigenes Boot besitzt oder regelmäßig eine Yacht chartert, stößt bei der Suche nach einer Wassersportversicherung schnell auf das Angebot des ADAC. Doch welche der drei Versicherungen ist für welchen Zweck gedacht? Welche Leistungen sind enthalten? Und worauf sollte man achten, wenn man das ADAC-Angebot mit anderen Boots- und Wassersportversicherungen vergleicht?

Wir haben uns die aktuell veröffentlichten Produktinformationen und Versicherungsbedingungen genauer angesehen.

Transparenzhinweis: NauticAssure ist nicht mit dem ADAC verbunden. Die Angaben in diesem Ratgeber basieren auf den vom ADAC veröffentlichten Produktinformationen und Versicherungsbedingungen mit Stand September 2026. Maßgeblich sind immer die Bedingungen, die beim jeweiligen Versicherungsabschluss vereinbart werden.

Was ist die ADAC Wassersportversicherung?

Unter dem Begriff ADAC Wassersportversicherung fasst der ADAC drei unterschiedliche Versicherungsprodukte zusammen. Diese können unabhängig voneinander abgeschlossen werden.

VersicherungWofür ist sie gedacht?Typischer Nutzer
ADAC Wassersport-HaftpflichtSchäden, die mit dem eigenen Boot Dritten zugefügt werdenBootsbesitzer
ADAC Wassersport-KaskoSchäden am eigenen BootBoots- und Yachtbesitzer
ADAC Skipper- und Crew-HaftpflichtHaftungsrisiken auf gecharterten oder geliehenen BootenCharter-Skipper und Crew

Damit richtet sich das Angebot sowohl an Eigner eines eigenen Bootes als auch an Menschen, die ausschließlich chartern.

Was deckt die ADAC Wassersport-Haftpflicht ab?

Die ADAC Wassersport-Haftpflicht schützt Bootsbesitzer vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, wenn durch den Gebrauch ihres versicherten Bootes andere Personen oder fremdes Eigentum geschädigt werden.

Nach den aktuell veröffentlichten Angaben sind Deckungssummen von bis zu 15 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden möglich. Für Vermögensschäden werden bis zu 250.000 Euro genannt. Für Ansprüche nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht gelten niedrigere Höchstgrenzen.

Zum Versicherungsschutz gehören unter anderem:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • bestimmte Mietsachschäden an Einstellräumen und Steganlagen
  • eine Forderungsausfalldeckung
  • bestimmte Beiboote
  • bestimmte Wassersportgeräte und Tauchausrüstung
  • bestimmte Gewässerschäden
  • ein nicht zulassungspflichtiger Bootstrailer
  • Sicherheitsleistungen im Ausland bis 50.000 Euro

Interessant für Bootsbesitzer, die gelegentlich chartern: Auch ein gechartertes Wassersportfahrzeug kann bis zu vier Wochen je Versicherungsjahr mitversichert sein, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem muss es hinsichtlich Motor- oder Segelboot dem versicherten Fahrzeug entsprechen; zusätzlich gelten Grenzen bei Motorleistung beziehungsweise Segelfläche.

Welche Boote können bei der ADAC Wassersport-Haftpflicht problematisch sein?

Nicht jedes Wassersportfahrzeug ist über den Standardtarif versicherbar.

Nach den veröffentlichten Annahmerichtlinien gehören beispielsweise im Ausland registrierte Boote, bei Vertragsabschluss über 50 Jahre alte Boote sowie gewerblich genutzte oder vercharterte Boote zu den ausgeschlossenen Risiken. Auch verschiedene Fahrzeugarten wie Jetskis, Hausboote, bestimmte Rennboote oder Luftkissenboote werden aufgeführt.

Gerade bei einem älteren Boot, einer ausländischen Registrierung oder ungewöhnlichen Nutzung lohnt es sich, vorab zu prüfen, welche Versicherer das konkrete Risiko überhaupt übernehmen.

Was deckt die ADAC Wassersport-Kasko ab?

Die ADAC Wassersport-Kasko schützt im Gegensatz zur Haftpflicht das eigene Boot – vergleichbare Kaskoversicherungen bieten auch andere spezialisierte Versicherer an.

Der ADAC beschreibt die Kaskoversicherung als Deckung gegen alle Gefahren, soweit diese in den Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder eingeschränkt sind. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Unfall, Strandung, Kentern, Brand, Blitzschlag, Explosion und Diebstahl.

Zum veröffentlichten Leistungsumfang gehören unter anderem:

LeistungADAC Wassersport-Kasko
Slip-, Dock- und Werftrisikoenthalten
Winterlagerenthalten
Beibootmitversicherbar
Trailermitversicherbar
Transport des Bootesunter Voraussetzungen versichert
Persönliche Effektenbegrenzt versichert
Bergung und Hilfeleistungenthalten
Wrackbeseitigungenthalten
Schleppkostenbis zu festgelegten Grenzen

Bei den Wrackbeseitigungskosten nennt der ADAC eine zusätzliche Leistung bis zur Kasko-Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu einer Million Euro, sofern die Voraussetzungen der Bedingungen erfüllt sind. Schleppkosten in einer technisch bedingten Notfallsituation werden laut veröffentlichten Bedingungen bis 3.000 Euro übernommen.

Ist die ADAC Bootskasko eine Allgefahrendeckung?

Grundsätzlich beschreibt der ADAC die Kasko als Allgefahrendeckung. Trotzdem bedeutet „Allgefahr“ nicht, dass jeder denkbare Schaden versichert ist.

Die aktuell vom ADAC verlinkten Kaskobedingungen enthalten beispielsweise gesonderte Regelungen für Maschinenanlagen, Segel, Zubehör sowie verschiedene Ausschlüsse. Betriebsschäden an der Maschinenanlage oder Schäden durch normale Abnutzung und bestimmte Wartungsmängel sind dort beispielsweise eingeschränkt beziehungsweise ausgeschlossen.

Genau deshalb sollte man bei Bootsversicherungen nicht allein auf die Bezeichnung „Allgefahrendeckung“ achten, sondern die konkreten Bedingungen miteinander vergleichen.

Feste Taxe beim ADAC: Warum sich ein genauer Blick lohnt

In den Bedingungen der ADAC Wassersport-Kasko wird die Versicherungssumme ausdrücklich als „Feste Taxe gemäß § 76 VVG“ bezeichnet. Auf den ersten Blick klingt das so, als wäre die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme im Totalschaden garantiert. Ganz so eindeutig ist die Regelung jedoch nicht.

Der Grund liegt in § 76 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Danach gilt eine vereinbarte Taxe grundsätzlich als Wert der versicherten Sache im Schadenfall. Das Gesetz enthält allerdings eine wichtige Einschränkung: Übersteigt die vereinbarte Taxe den tatsächlichen Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens erheblich, kann der tatsächliche Wert maßgeblich werden.

Eine „Feste Taxe gemäß § 76 VVG“ bedeutet deshalb nicht automatisch, dass im Totalschaden unter allen Umständen die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Was bedeutet das in der Praxis?

Angenommen, für eine Yacht wurde eine Versicherungssumme von 150.000 Euro vereinbart. Einige Jahre später kommt es zu einem Totalschaden.

Ist der tatsächliche Versicherungswert der Yacht zu diesem Zeitpunkt deutlich niedriger, kann eine ausschließlich auf § 76 VVG beruhende Taxe grundsätzlich angreifbar sein. Die vereinbarten 150.000 Euro sind dann nicht zwingend in jedem Fall als Auszahlung garantiert.

Bei der ADAC Wassersport-Kasko ist dieser Punkt besonders relevant, weil die Bedingungen den Zeitwert grundsätzlich als Versicherungswert definieren. Nur für bestimmte, höchstens fünf Jahre alte Wassersportfahrzeuge wird unter zusätzlichen Voraussetzungen der Neuwert angesetzt. Gleichzeitig soll die Versicherungssumme dem jeweiligen Versicherungswert entsprechen.

Es gibt weitergehende Regelungen am Markt

Einige spezialisierte Boots- und Yachtversicherer gestalten die Feste Taxe kundenfreundlicher und schließen entsprechende Einwände ausdrücklich aus.

So bezeichnet Schomacker die in der Police vereinbarte Versicherungssumme beispielsweise als „unanfechtbare feste Taxe“. Die Bedingungen schließen außerdem den Einwand der Unterversicherung aus.

Pantaenius beschreibt seine Feste Taxe ebenfalls als verbindlich und erklärt ausdrücklich, dass die vereinbarte Versicherungssumme bei einem Totalverlust nicht angefochten werden kann und ohne Abzüge ausgezahlt wird.

Auch andere Bedingungswerke gehen weiter: Bei Firmenich wird beispielsweise ausdrücklich sowohl der Einwand der Unter- als auch der Überversicherung nach § 76 VVG ausgeschlossen. Bei einem Totalverlust wird nach den veröffentlichten Bedingungen die vereinbarte Versicherungssumme abzüglich erzielbarer Restwerte ersetzt.

Der Unterschied ist im Totalschaden entscheidend

RegelungBedeutung
Feste Taxe gemäß § 76 VVGDie vereinbarte Taxe gilt grundsätzlich, kann aber bei einer erheblichen Abweichung vom tatsächlichen Versicherungswert relevant werden
Unanfechtbare Feste TaxeDer Versicherer verzichtet weitergehend darauf, die vereinbarte Taxe im Schadenfall wegen des tatsächlichen Wertes infrage zu stellen
Ausschluss des Einwands der ÜberversicherungZusätzliche vertragliche Absicherung gegen eine Herabsetzung aufgrund einer erheblich höheren Versicherungssumme
Neuwertbasierte Feste TaxeJe nach Bedingungswerk ist die vereinbarte Summe unabhängig von der zwischenzeitlichen Wertentwicklung des Bootes abgesichert

Für Bootsbesitzer ist dieser Unterschied vor allem bei einem Totalschaden oder Totalverlust relevant. Eine Versicherung kann also mit einer „Festen Taxe“ werben, obwohl die konkrete Ausgestaltung weniger weitreichend ist als bei einem Tarif mit einer ausdrücklich unanfechtbaren Taxe.

Das aktuell auf der ADAC-Seite verlinkte Kasko-Bedingungsdokument trägt selbst den Stand 01.03.2015. Vor einem Neuabschluss sollte daher geprüft werden, welche Fassung der Bedingungen tatsächlich Bestandteil des aktuellen Vertrags wird.

Deshalb vergleichen wir bei NauticAssure nicht nur den Begriff „Feste Taxe“

Im NauticAssure-Vergleich betrachten wir nicht allein, ob ein Versicherer eine Feste Taxe anbietet, sondern auch, wie diese im jeweiligen Bedingungswerk ausgestaltet ist.

So können Bootsbesitzer erkennen, welche Tarife eine weitergehende Regelung vorsehen und bei welchen Angeboten die vereinbarte Versicherungssumme im Totalschaden besonders umfassend abgesichert ist.

Gerade bei hochwertigen Booten und Yachten kann dieser Unterschied im Schadenfall mehrere zehntausend Euro ausmachen.

Was ist die ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht?

Die ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht richtet sich an Personen, die ein fremdes Boot oder eine Charteryacht führen – ein Baustein, den es in vergleichbarer Form auch als eigenständige Skipperhaftpflicht bei anderen Versicherern gibt.

Sie gilt nach Angaben des ADAC weltweit für gecharterte oder geliehene Boote. Die Anzahl und Dauer der Törns im Versicherungsjahr ist nicht begrenzt. Als mitversicherte Personen werden Skipper, Crewmitglieder und Gäste genannt, die sich mit Zustimmung des Skippers an Bord befinden.

Der ADAC nennt eine Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, einschließlich 250.000 Euro für Vermögensschäden. Für USA und Kanada gelten Einschränkungen.

Weitere veröffentlichte Leistungen sind beispielsweise:

  • Haftungsansprüche zwischen bestimmten versicherten Personen
  • Charterausfallkosten
  • Sicherheitsleistung im Ausland
  • bestimmte Gewässerschäden
  • Schäden am gecharterten Boot bei grober Fahrlässigkeit
  • optional eine Charter-Kautionsdeckung

Gerade der letzte Punkt verdient einen genaueren Blick.

Sind Schäden an der Charteryacht über die ADAC Skipperhaftpflicht versichert?

Teilweise. Die veröffentlichten Bedingungen unterscheiden ausdrücklich zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit.

Für grob fahrlässig verursachte Schäden am gecharterten oder geliehenen Boot wird eine Deckung von bis zu 500.000 Euro je Schadenereignis und Versicherungsjahr genannt. Dabei gilt eine Selbstbeteiligung von 2.500 Euro zusätzlich zu einer gegebenenfalls mit dem Vercharterer vereinbarten Kaution.

Schäden am Charterboot, die lediglich aus einfacher Fahrlässigkeit resultieren, sind nach diesen Bedingungen dagegen nicht über diesen Baustein versichert.

Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum ein Vergleich von Skipperhaftpflichtversicherungen über die reine Deckungssumme hinausgehen sollte.

Wichtige Fragen sind beispielsweise:

  • Wann sind Schäden an der Charteryacht versichert?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Muss vorher eine andere Versicherung leisten?
  • Wie werden grobe Fahrlässigkeit und Regressansprüche behandelt?
  • Wie hoch ist der Charterausfall?

Ist eine Charter-Kautionsversicherung beim ADAC enthalten?

Eine Charter-Kautionsdeckung kann beim ADAC optional zur Skipper- und Crew-Haftpflicht ergänzt werden. Sie ist damit nicht automatisch Bestandteil jeder Skipperhaftpflicht.

Eine Kautionsversicherung verfolgt außerdem ein anderes Ziel als eine Skipperhaftpflicht:

  • Skipperhaftpflicht: schützt gegen bestimmte Haftpflichtansprüche.
  • Charter-Kautionsversicherung: schützt die beim Vercharterer hinterlegte Kaution bei versicherten Schäden am Charterboot.

Wer eine Yacht chartert, sollte diese beiden Risiken deshalb getrennt betrachten.

Was kostet die ADAC Wassersportversicherung?

Die Kosten hängen davon ab, welche Versicherung gewählt wird und welches Risiko abgesichert werden soll.

Bei der Bootshaftpflicht spielen beispielsweise Motorleistung beziehungsweise Segelfläche und Deckungssumme eine Rolle. Bei der Kasko kommen insbesondere Bootswert, Selbstbeteiligung und Fahrtgebiet hinzu.

Der ADAC bietet hierfür eine individuelle Online-Berechnung an.

Die derzeit auf der ADAC-Seite verlinkten öffentlichen Tariftabellen tragen teilweise noch die Kennzeichnung 03/20 beziehungsweise 04/20. Dort werden zwar konkrete Beiträge aufgeführt, für einen Ratgeber im Jahr 2026 sollten diese deshalb nicht als aktuelle Preise verstanden werden.

Für einen belastbaren Preisvergleich sollte daher immer ein aktuelles individuelles Angebot berechnet werden – zum Beispiel im NauticAssure-Vergleichsrechner, der Tarife mehrerer Versicherer nebeneinanderstellt.

Bekommen ADAC-Mitglieder Rabatt auf die Wassersportversicherung?

Ja. ADAC-Mitglieder erhalten aktuell 10 % Rabatt auf den Grundbeitrag der Wassersportversicherungen.

Bei der Wassersport-Kasko nennt der ADAC außerdem einen zusätzlichen Sonderrabatt von 10 %, wenn das versicherte Boot im ADAC-Bootsregister für den Internationalen Bootsschein (IBS) registriert ist. Daneben kann bei der Kasko ein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt werden.

Eine ADAC-Mitgliedschaft ist für den Abschluss jedoch nicht zwingend erforderlich.

Kann man die ADAC Wassersportversicherung auch ohne Mitgliedschaft abschließen?

Ja. Laut ADAC können sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder die Wassersportversicherung abschließen.

Bei den entsprechenden Angeboten wird allerdings ein deutscher Wohnsitz vorausgesetzt. Für die Wassersport-Haftpflicht nennt der ADAC zudem ein in Deutschland zugelassenes beziehungsweise registriertes Boot als Voraussetzung.

Wer ist eigentlich der Versicherer hinter der ADAC Wassersportversicherung?

Der Versicherer der angebotenen Wassersportversicherungen ist derzeit die AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland.

Die ADAC Versicherung AG ist der Vermittler des Versicherungsvertrags.

Das bedeutet: Die Marke und Vermittlung erfolgen über den ADAC, das versicherte Risiko wird jedoch von AIG getragen.

Dieser Unterschied ist auch beim Vergleich anderer Wassersportversicherungen relevant. Hinter einem Produktnamen oder einer bekannten Marke kann ein anderer Risikoträger stehen.

ADAC Wassersportversicherung vergleichen: Worauf kommt es an?

Ob ein Tarif für das eigene Boot oder den eigenen Törn passt, lässt sich nicht allein anhand des Beitrags beurteilen.

Bei einer Bootshaftpflicht sind insbesondere Deckungssumme, Geltungsbereich, Gewässerschäden, Beiboote, Auslandsnachweise und Sonderrisiken relevant.

Bei einer Bootskasko lohnt sich zusätzlich ein genauer Blick auf:

  • Art und Ausgestaltung der Allgefahrendeckung
  • Feste Taxe und Versicherungswert
  • Abzug „neu für alt“
  • Maschinenschäden
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Grundberührung und Inspektionskosten
  • Wrackbeseitigung
  • Bergungs- und Schleppkosten
  • persönliche Effekten
  • Regatten
  • Fahrtgebiet
  • Selbstbeteiligung

Und bei einer Skipperhaftpflicht sind besonders Schäden an der Charteryacht, Regressforderungen, Crewhaftung, Charterausfall, Sicherheitsleistungen und Selbstbeteiligungen interessant.

Der ADAC ist dabei eine mögliche Lösung am Markt – aber nicht die einzige.

NauticAssure vergleicht beispielsweise Boots- und Wassersportversicherungen verschiedener spezialisierter Anbieter. Auf der aktuellen Bootsversicherungsseite werden unter anderem Pantaenius, Gothaer, Yacht-Pool, Schomacker und Sealogy dargestellt.

Wenn bereits ein konkretes ADAC-Angebot vorliegt, kann dessen Leistungsumfang mit den im NauticAssure-Vergleich verfügbaren Angeboten gegenübergestellt werden. Damit ist nicht gemeint, dass der ADAC-Tarif selbst Bestandteil des NauticAssure-Rechners ist.

Bootsversicherung vergleichen

Nicht nur den Preis betrachten: Vergleiche Deckung, Selbstbeteiligung, Fahrtgebiet und wichtige Leistungsmerkmale verschiedener Wassersportversicherungen.

Bootsversicherungen vergleichen
Du charterst eine Yacht?Skipperhaftpflicht vergleichen

ADAC Wassersportversicherung kündigen: Welche Frist gilt?

Nach den aktuellen Angaben des ADAC beträgt die Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird.

Bei Verkauf des versicherten Bootes gelten gesonderte Regelungen.

Fazit

Die ADAC Wassersportversicherung deckt mit Haftpflicht, Kasko und Skipperhaftpflicht die wichtigsten Risiken rund ums Boot ab, ersetzt aber keinen Blick in die Details: Feste Taxe, grobe Fahrlässigkeit, Ausschlüsse und Selbstbeteiligung entscheiden im Schadenfall über die tatsächliche Leistung. Ein unabhängiger Vergleich mit spezialisierten Wassersportversicherern zeigt, ob der ADAC-Tarif oder ein anderer Anbieter besser zum eigenen Boot oder Törn passt.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Über den Autor

Jonathan Posselt

Geschäftsführer NauticAssure GmbH

Jonathan Posselt ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und seit mehr als 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Er ist gefragter Redner auf Fachmessen und Branchenveranstaltungen. Seit der Gründung ist er Geschäftsführer von NauticAssure und schreibt über Charterversicherungen, digitale Prozesse und die praktischen Fragen rund um den Törn.