SkipperwissenAktualisiert am 18. September 2026 · 17 Min. Lesezeit

Skipperhaftpflicht: Wann du sie brauchst und was sie abdeckt

Kurz erklärt

Eine Skipperhaftpflicht schützt dich vor bestimmten persönlichen Haftungsrisiken, wenn du ein fremdes oder gechartertes Boot als Skipper führst. Sie kann insbesondere dann wichtig werden, wenn die Haftpflichtversicherung der Charteryacht nicht oder nicht vollständig leistet. Je nach Tarif sind neben Personen-, Sach- und Vermögensschäden auch Ansprüche von Crewmitgliedern, Schäden an der Charteryacht bei grober Fahrlässigkeit, Charterausfallkosten und Sicherheitsleistungen im Ausland versichert. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss besteht in Deutschland grundsätzlich nicht.

Du charterst eine Segelyacht in Kroatien. Die Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert. Eigentlich sollte damit doch alles geregelt sein – oder?

Nicht unbedingt.

Die Versicherungen des Vercharterers schützen in erster Linie das versicherte Schiff beziehungsweise decken Haftpflichtansprüche im Rahmen ihres jeweiligen Vertrags. Sie bedeuten aber nicht automatisch, dass jedes persönliche Haftungsrisiko von Skipper und Crew vollständig abgesichert ist.

Genau für solche Deckungslücken gibt es die Skipperhaftpflichtversicherung.

In diesem Ratgeber erfährst du, wann eine Skipperhaftpflicht relevant ist, was sie abdeckt, wo ihre Grenzen liegen und worauf du beim Vergleich verschiedener Tarife achten solltest.

Was ist eine Skipperhaftpflicht?

Eine Skipperhaftpflicht ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Personen, die fremde oder gecharterte Boote und Yachten führen.

Sie schützt Skipper – abhängig vom Tarif auch Crewmitglieder – vor versicherten Schadenersatzansprüchen, die aus der Nutzung des fremden Bootes entstehen.

Der Kern besteht normalerweise aus drei Schadenarten:

SchadenartBeispiel
PersonenschadenEin Crewmitglied oder eine andere Person wird verletzt
SachschadenBeim Anlegen wird eine andere Yacht beschädigt
VermögensschadenAus einem versicherten Ereignis entsteht ein finanzieller Folgeschaden

Hinzu kommen je nach Anbieter spezielle Leistungen für den Charterbereich. Dazu können beispielsweise Schäden an der gecharterten Yacht bei grober Fahrlässigkeit, Charterausfall, Sicherheitsleistungen bei einer Arrestierung der Yacht oder bestimmte zusätzliche Reise- und Hotelkosten gehören. Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind erheblich.

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Wann brauche ich eine Skipperhaftpflicht?

Eine Skipperhaftpflicht ist insbesondere dann relevant, wenn du ein Boot führst, das dir nicht gehört.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Bareboat-Charter mit Freunden
  • gecharterte Segel- oder Motoryachten
  • geliehene Boote
  • Vereinstörns
  • fremde Yachten, die du als Skipper führst
  • je nach Tarif auch eine gewerbliche Tätigkeit als Skipper

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Skipperhaftpflicht besteht in Deutschland nicht. Auch eine generelle gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für Sportboote gibt es hier nicht. Im Ausland können jedoch andere Vorschriften gelten.

Die entscheidende Frage lautet daher weniger:

„Muss ich eine Skipperhaftpflicht haben?“

Sondern:

„Welche persönlichen Haftungsrisiken bleiben nach den Versicherungen der Charteryacht noch bei mir?“

Genau das sollte vor jedem Törn geprüft werden.

Warum reicht die Versicherung der Charteryacht nicht immer aus?

Eine professionell vercharterte Yacht verfügt üblicherweise über eine eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Damit sind aber verschiedene Risiken voneinander zu unterscheiden.

Die Yacht-Haftpflicht ist eine schiffsbezogene Versicherung. Sie schützt im Rahmen ihrer Bedingungen vor Haftpflichtansprüchen, die aus dem Gebrauch der versicherten Yacht entstehen.

Die Yacht-Kaskoversicherung betrifft dagegen Schäden an der Charteryacht selbst.

Die Skipperhaftpflicht ist typischerweise personenbezogen und ergänzt diesen Versicherungsschutz für den Skipper beziehungsweise die versicherte Crew. Pantaenius beschreibt seine Skipperhaftpflicht beispielsweise ausdrücklich als subsidiäre Deckung: Besteht für die Yacht eigener Haftpflichtschutz, muss grundsätzlich zunächst dieser in Anspruch genommen werden. Erst soweit dort kein Anspruch besteht, kann die Skipperhaftpflicht relevant werden.

Vereinfacht dargestellt

  • Ein Schaden mit der Charteryacht entsteht.
  • Zunächst wird geprüft, ob die bestehende Versicherung der Yacht dafür aufkommt.
  • Leistet diese vollständig, wird der Schaden dort reguliert. Leistet sie nicht vollständig, kann eine Deckungslücke bestehen.
  • Die Skipperhaftpflicht kann diese Lücke je nach Ursache und Tarif schließen.

Eine Skipperhaftpflicht ersetzt also nicht einfach die Versicherung der Charteryacht. Sie ist vielmehr eine zusätzliche Absicherung gegen bestimmte persönliche Haftungs- und Deckungslücken.

Beispiel: Kollision im Hafen

Du bist Skipper einer gecharterten Segelyacht.

Beim Ablegen übersiehst du eine andere Yacht und kollidierst mit ihr. An der anderen Yacht entsteht ein erheblicher Sachschaden.

Grundsätzlich wird zunächst geprüft, ob die Haftpflichtversicherung der von dir geführten Charteryacht den Schaden übernimmt.

Problematisch kann es beispielsweise werden, wenn dort kein Versicherungsschutz besteht, Ausschlüsse greifen oder die vorhandene Deckung nicht ausreicht.

Genau für solche Konstellationen kann die Skipperhaftpflicht als zusätzliche Absicherung relevant werden.

Schomacker beschreibt beispielsweise einen Fall, bei dem die Haftpflichtversicherungssumme der Charteryacht für den entstandenen Kollisionsschaden nicht ausreicht. Die dort angebotene Skipperhaftpflicht soll diese Deckungslücke innerhalb ihrer vereinbarten Grenzen schließen.

Was deckt eine Skipperhaftpflicht ab?

Der genaue Leistungsumfang hängt immer vom jeweiligen Tarif ab.

Typische Leistungsbereiche sind:

Personen- und Sachschäden

Das ist der Kern einer Skipperhaftpflicht.

Verursachst du schuldhaft einen versicherten Schaden an einer anderen Person oder an fremdem Eigentum, prüft der Haftpflichtversicherer zunächst, ob tatsächlich eine Schadenersatzpflicht besteht.

Berechtigte Ansprüche werden anschließend im Rahmen der vereinbarten Deckung reguliert.

Nach deutschem Recht kann beispielsweise § 823 BGB bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum eine Schadenersatzpflicht begründen. Fahrlässig handelt nach § 276 BGB, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Welche Rechtsordnung und Haftungsregeln bei einem konkreten Törn gelten, kann insbesondere bei Auslandssachverhalten abweichen.

Vermögensschäden

Neben Personen- und Sachschäden können Tarife auch sogenannte Vermögensschäden absichern.

Welche Versicherungssumme hierfür zur Verfügung steht, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.

Deshalb sollte beim Vergleich nicht nur auf die große Deckungssumme für Personen- und Sachschäden geschaut werden.

Sind Crewmitglieder über die Skipperhaftpflicht versichert?

Je nach Tarif: ja.

Das ist einer der besonders wichtigen Unterschiede zwischen verschiedenen Angeboten.

Gute Skipperhaftpflichttarife können nicht nur den Skipper selbst, sondern auch die Crew als versicherte Personen einbeziehen und Haftpflichtansprüche zwischen den Beteiligten berücksichtigen.

ADAC nennt beispielsweise ausdrücklich Ansprüche gegen Skipper oder Crewmitglieder als Teil seiner Deckung. Bei Pantaenius sind Crewmitglieder ebenfalls mitversicherte Personen. Schomacker nennt Haftpflichtansprüche der Crew untereinander ausdrücklich als mitversichert.

Beispiel: Crewmitglied wird verletzt

Bei einem misslungenen Manöver wird ein Crewmitglied durch die Großschot schwer verletzt.

Wird dem Skipper anschließend ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen, können Schadenersatzansprüche entstehen.

Gerade bei Personenschäden können hohe Kosten entstehen – beispielsweise durch Behandlung, Verdienstausfall oder langfristige gesundheitliche Folgen.

Deshalb ist „Sind Ansprüche innerhalb der Crew mitversichert?“ eine der Fragen, die du bei einem Tarifvergleich prüfen solltest.

Sind Schäden an der Charteryacht mitversichert?

Hier entsteht besonders häufig ein Missverständnis.

Eine Skipperhaftpflicht ist keine Kaskoversicherung für die Charteryacht.

Schäden an dem Boot, das du selbst führst, gehören deshalb nicht automatisch zum normalen Haftpflichtschutz.

Einige spezialisierte Tarife enthalten jedoch eine wichtige Erweiterung: Schäden an der gecharterten Yacht, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Beispiele aus aktuell veröffentlichten Produkten zeigen, wie unterschiedlich diese Leistung ausgestaltet sein kann:

AnbieterBeispielhafte Regelung
ADACgrob fahrlässig verursachte Schäden bis 500.000 €; 2.500 € Selbstbeteiligung zusätzlich zur ggf. vereinbarten Kaution
Schomackergrob fahrlässig verursachte Schäden bis 750.000 €; tarifabhängige Selbstbeteiligung nach Kaution
Gothaergrob fahrlässig verursachte Schäden bis 750.000 €; veröffentlichte Selbstbeteiligung 1.500 € nach Kaution
Pantaeniusgrob fahrlässig verursachte Schäden am gecharterten Boot mitversichert; konkrete Grenzen ergeben sich aus der jeweiligen Police

Die Bedingungen und Tarife können sich ändern. Maßgeblich ist immer der Versicherungsschutz des konkreten Angebots.

Gerade hier zeigt sich, warum es nicht reicht, lediglich zu prüfen:

„Skipperhaftpflicht vorhanden: Ja oder Nein?“

Entscheidend ist, wie die Leistung konkret ausgestaltet ist.

500.000 €, 750.000 € oder andere Deckungsgrenzen? 1.500 € oder 2.500 € Selbstbeteiligung?

NauticAssure stellt die relevanten Tarifmerkmale verschiedener Anbieter gegenüber, damit du nicht nur den Beitrag, sondern auch den tatsächlichen Versicherungsschutz vergleichen kannst.

Tarife & Leistungen vergleichen

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit beim Skipper?

Fahrlässigkeit bedeutet vereinfacht, dass die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Das deutsche BGB definiert diesen Grundsatz in § 276.

Ob ein Verhalten tatsächlich als grob fahrlässig einzustufen ist, lässt sich allerdings nicht pauschal anhand einzelner Manöver bestimmen. Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Für die Skipperhaftpflicht ist die Unterscheidung trotzdem wichtig.

Denn einige Tarife sehen gerade für grob fahrlässig verursachte Schäden an der geführten Charteryacht eine besondere Deckung vor. Für einfach fahrlässig verursachte Schäden am gecharterten Boot gilt diese Erweiterung dagegen nicht zwangsläufig.

Bei der aktuell veröffentlichten ADAC-Regelung sind Schäden an der Charteryacht aus einfacher Fahrlässigkeit beispielsweise ausdrücklich nicht über diese Erweiterung versichert.

Das bedeutet nicht automatisch, dass der Skipper den Schaden selbst bezahlen muss. Zunächst kann beispielsweise die Kaskoversicherung der Charteryacht relevant sein.

Übernimmt die Skipperhaftpflicht die Charterkaution?

Normalerweise nicht.

Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Skipperhaftpflicht und Charter-Kautionsversicherung.

Skipperhaftpflicht

Schützt vor bestimmten persönlichen Haftpflichtansprüchen und Deckungslücken.

Charter-Kautionsversicherung

Schützt vor dem finanziellen Verlust der beim Vercharterer hinterlegten Kaution bei einem versicherten Schaden.

Pantaenius weist beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass die beim Vercharterer hinterlegte Kaution nicht über die Skipperhaftpflicht versichert ist und separat abgesichert werden kann.

Beispiel

Du hinterlegst für deine Charteryacht eine Kaution von 3.000 Euro.

Beim Anlegen entsteht ein Schaden an der eigenen Charteryacht. Der Vercharterer behält wegen des Schadens 1.800 Euro von deiner Kaution ein.

Hier ist nicht automatisch die Skipperhaftpflicht das passende Produkt.

Für genau dieses Risiko gibt es die [Charter-Kautionsversicherung](/charter-kautionsversicherung).

Haftung und Kaution sind zwei unterschiedliche Risiken

Vergleiche die relevanten Versicherungen für deinen Chartertörn und entscheide, welche Bausteine du benötigst.

Charterversicherungen vergleichen

Was ist Charterausfall und ist er mitversichert?

Nach einem größeren Schaden an einer Charteryacht kann die Reparatur länger dauern.

Kann die Yacht deshalb nicht rechtzeitig an die nächste Crew übergeben werden, verliert der Vercharterer möglicherweise Einnahmen aus bereits gebuchten Folgechartern.

Einige Skipperhaftpflichtversicherungen schließen entsprechende Ansprüche des Vercharterers bis zu bestimmten Grenzen ein.

Die aktuell veröffentlichten Angebote zeigen auch hier deutliche Unterschiede: Pantaenius nennt beispielsweise bis zu 20.000 Euro für nachgewiesene Charterausfälle, Schomacker veröffentlicht je nach Bedingungsstand höhere Grenzen.

Beim Vergleich sollte deshalb geprüft werden:

  • Ist Charterausfall enthalten?
  • Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
  • Welche Nachweise verlangt der Versicherer?

Was passiert, wenn die Yacht nach einem Unfall festgesetzt wird?

Nach einem schweren Schaden im Ausland kann es vorkommen, dass Behörden eine Sicherheitsleistung verlangen.

Auch dafür können Skipperhaftpflichtversicherungen Leistungen vorsehen.

Die Unterschiede sind erheblich: Der ADAC nennt aktuell eine Sicherheitsleistung im Ausland bis 50.000 Euro, Pantaenius veröffentlicht für seine Jahresdeckung bis zu 100.000 Euro und Schomacker bis zu 125.000 Euro.

Bei Törns außerhalb Deutschlands kann dieses Leistungsmerkmal daher durchaus relevant sein.

Wehrt die Skipperhaftpflicht unberechtigte Forderungen ab?

Ja, das gehört grundsätzlich zu einer Haftpflichtversicherung.

Ein Haftpflichtversicherer zahlt nicht einfach jede Forderung, die gegen dich erhoben wird.

Er prüft zunächst:

Besteht überhaupt eine Schadenersatzpflicht?

Ist der Anspruch berechtigt, reguliert der Versicherer ihn im Rahmen des Vertrags.

Ist die Forderung unbegründet, wehrt der Versicherer sie ab.

Das wird häufig als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Der ADAC beschreibt diesen Mechanismus beispielsweise ausdrücklich als Prüfung der Schadenersatzpflicht, Regulierung berechtigter sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Das ist gerade für Skipper wichtig, weil nach einem Schaden nicht automatisch feststeht, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Reicht meine Privathaftpflicht als Skipper?

Darauf solltest du dich nicht ohne Prüfung deiner Versicherungsbedingungen verlassen.

Privathaftpflichtversicherungen können zwar bestimmte Wasserfahrzeuge einschließen. Die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sehen beispielsweise Versicherungsschutz für bestimmte eigene oder fremde Wasserfahrzeuge vor. Bei motorisierten fremden Wasserfahrzeugen ist der Schutz dort jedoch unter anderem daran geknüpft, dass sie nur gelegentlich genutzt werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

Eine typische Charteryacht kann damit schnell außerhalb solcher Regelungen liegen.

Es gibt allerdings auch leistungsstärkere Privathaftpflichttarife mit weitergehenden Klauseln. Deshalb wäre die Aussage „Eine Privathaftpflicht versichert Skipper grundsätzlich nie“ falsch.

Richtig ist:

Prüfe deine bestehende Privathaftpflicht konkret.

Wenn dein Skipperrisiko dort nicht ausreichend abgesichert ist, kann eine spezielle Skipperhaftpflicht die entsprechende Lücke schließen.

Brauche ich eine Skipperhaftpflicht, wenn ich selbst ein Boot besitze?

Für das eigene Boot ist normalerweise zunächst die Boots- beziehungsweise Yacht-Haftpflichtversicherung relevant.

Eine Skipperhaftpflicht richtet sich dagegen primär an Personen, die fremde oder gecharterte Boote führen.

Einige Bootsversicherungen enthalten allerdings bereits eine zusätzliche Skipperhaftpflicht für das gelegentliche Führen fremder Boote.

Wenn du ein eigenes Boot besitzt und zusätzlich charterst, lohnt sich deshalb zunächst ein Blick in deine bestehende Bootshaftpflicht.

Bootsversicherung vergleichen

Skipperhaftpflicht oder Kautionsversicherung: Was brauche ich?

Die beiden Versicherungen haben unterschiedliche Aufgaben und können sich ergänzen.

SituationSkipperhaftpflichtKautionsversicherung
Schaden an einer fremden Yacht
Personenschaden eines Dritten
Ansprüche eines Crewmitgliedsje nach Tarif ✓
Kaution wird wegen eines versicherten Schadens einbehalten
Grob fahrlässiger Schaden an der eigenen Charteryachtje nach Tarif ✓je nach Ursache/Tarif
Charterausfall des Vercharterersje nach Tarif ✓
Sicherheitsleistung nach Festsetzungje nach Tarif ✓

Die genaue Zuordnung hängt immer von den Versicherungsbedingungen und vom Schadenfall ab.

Charter-Kautionsversicherung oder Skipperhaftpflicht im Vergleich

Törnpolice oder Jahres-Skipperhaftpflicht?

Skipperhaftpflichtversicherungen gibt es je nach Anbieter als Versicherung für einen einzelnen Chartertörn oder als Jahrespolice.

Eine Törnpolice ist interessant, wenn du nur gelegentlich charterst und einen konkreten Törn absichern möchtest.

Eine Jahrespolice kann sinnvoll sein, wenn du mehrfach im Jahr unterschiedliche Yachten führst.

Pantaenius bietet beispielsweise sowohl eine Jahresdeckung als auch Skipperhaftpflicht im Rahmen seiner einzelnen Charterversicherung an. Bei der Jahresdeckung ist die Zahl der Törns nicht begrenzt; Einschränkungen ergeben sich unter anderem aus der gewählten Bootslänge und den Versicherungsbedingungen.

Beim Vergleich solltest du deshalb nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch auf:

  • maximale Bootslänge
  • Segel- oder Motorboot
  • Anzahl und Dauer der Törns
  • weltweiten Geltungsbereich
  • private oder gewerbliche Nutzung
  • Deckungssumme
  • versicherte Crew

Was kostet eine Skipperhaftpflicht?

Die Kosten hängen insbesondere von Anbieter, Deckungssumme, Bootstyp beziehungsweise Bootsgröße, privater oder gewerblicher Nutzung sowie davon ab, ob ein einzelner Törn oder ein ganzes Jahr abgesichert werden soll.

Zur Orientierung: Pantaenius veröffentlicht für private Jahrespolicen aktuell beispielsweise Beiträge ab 100 Euro für Yachten bis 17 Meter mit sechs Millionen Euro Personen- und Sachschadendeckung. Zehn Millionen Euro werden dort aktuell mit 145 Euro pro Jahr angeboten. Für größere Yachten und gewerbliche Skipper gelten höhere Beiträge.

Das zeigt aber nur einen einzelnen Anbieter.

Gerade weil sich neben dem Preis auch die Leistungen deutlich unterscheiden, sollte ein Vergleich nicht ausschließlich über die Jahresprämie erfolgen.

Was kostet der Schutz für genau deine Yacht?

Bootstyp und -länge eingeben, aktuelle Tarife vergleichen und Leistungen direkt gegenüberstellen.

Tarife berechnen

Worauf sollte ich beim Vergleich einer Skipperhaftpflicht achten?

Die Deckungssumme ist wichtig – aber sie ist nicht das einzige Qualitätsmerkmal.

Bei NauticAssure würden wir insbesondere diese Punkte vergleichen:

LeistungWarum sie wichtig ist
Personen- und SachschädenKern der Haftpflichtversicherung
VermögensschädenDeckung finanzieller Schäden ohne unmittelbaren Personen-/Sachschaden
Crew mitversichertRelevant bei gemeinschaftlichen Chartertörns
Ansprüche der Crew untereinanderWichtig bei Personenschäden an Bord
Schäden an der Charteryachtbesonders bei grober Fahrlässigkeit relevant
Höhe der Deckung für Charteryachtschädenunterscheidet sich erheblich
Selbstbeteiligungbestimmt deinen Eigenanteil
Charterausfallschützt vor bestimmten Forderungen des Vercharterers
Sicherheitsleistungrelevant bei einer Festsetzung im Ausland
Hotel- und Reisekostenmögliche Folgekosten nach einem Schaden
Beiboote und Wassersportgerätenicht überall identisch geregelt
Fahrtgebietinsbesondere bei weltweiten Törns prüfen
USA/Kanadahäufig besondere Einschränkungen
private/gewerbliche Nutzunggewerbliche Skipper benötigen passende Deckung
Törn- oder Jahrespoliceabhängig von deiner Charterhäufigkeit

Genau diese Unterschiede zeigt ein guter Vergleich – und nicht nur die Frage, welcher Tarif ein paar Euro günstiger ist.

Skipperhaftpflicht ist nicht gleich Skipperhaftpflicht

Vergleiche Deckungssummen, Schäden an der Charteryacht, Crewhaftung, Charterausfall und weitere Leistungen verschiedener spezialisierter Anbieter.

Skipperhaftpflicht vergleichen

Welche Versicherungen sind neben der Skipperhaftpflicht für einen Chartertörn wichtig?

Eine Skipperhaftpflicht ist nur ein Teil der möglichen Absicherung einer Charterreise.

Je nach Törn können weitere Versicherungen relevant sein:

Charter-Kautionsversicherung

Schützt vor dem finanziellen Verlust deiner hinterlegten Kaution bei einem versicherten Schaden.

Charter-Kautionsversicherung

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Kann die finanziellen Folgen bestimmter versicherter Ereignisse vor oder während des Charterurlaubs absichern – beispielsweise bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beim Ausfall des einzigen qualifizierten Skippers sollte besonders darauf geachtet werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die gesamte Reisegruppe mitversichert ist.

Reiserücktritt für Charterreisen

Charterversicherung

Wenn du nicht jeden Baustein einzeln recherchieren möchtest, findest du in unserem Überblick die relevanten Versicherungen rund um einen Chartertörn.

Welche Charterversicherung brauche ich?

Dein Törn. Dein Risiko. Dein Vergleich.

Bei NauticAssure vergleichst du Skipperhaftpflicht-Tarife verschiedener spezialisierter Anbieter transparent nach Preis und Leistung.

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Fazit

Wenn du eine fremde oder gecharterte Yacht als Skipper führst, solltest du deinen persönlichen Haftpflichtschutz vor dem Törn prüfen. Denn die Versicherung der Charteryacht bedeutet nicht automatisch, dass jedes Risiko von Skipper und Crew vollständig abgesichert ist. Eine Skipperhaftpflicht kann insbesondere dort relevant werden, wo die schiffseigene Haftpflichtversicherung nicht oder nicht ausreichend leistet. Je nach Tarif kommen wichtige Erweiterungen hinzu – etwa für Ansprüche innerhalb der Crew, grob fahrlässig verursachte Schäden an der Charteryacht, Charterausfälle oder Sicherheitsleistungen im Ausland. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob du eine Skipperhaftpflicht hast, sondern was sie tatsächlich abdeckt.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Über den Autor

Jonathan Posselt

Geschäftsführer NauticAssure GmbH

Jonathan Posselt ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und seit mehr als 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Er ist gefragter Redner auf Fachmessen und Branchenveranstaltungen. Seit der Gründung ist er Geschäftsführer von NauticAssure und schreibt über Charterversicherungen, digitale Prozesse und die praktischen Fragen rund um den Törn.