Skipper: Bedeutung, Aufgaben, Verantwortung und Versicherung
Ein Skipper ist die Person, die ein Boot oder eine Yacht verantwortlich führt. Er übernimmt die nautische Führung und trifft die wesentlichen Entscheidungen rund um Navigation, Manöver, Wetter, Route und Sicherheit an Bord. Im deutschen Recht wird dafür überwiegend der Begriff Schiffsführer verwendet. Wer als Skipper eine fremde oder gecharterte Yacht führt, sollte außerdem prüfen, wie seine persönliche Haftung abgesichert ist.
Wer eine Yacht chartert, hört spätestens bei der Buchung die Frage: Wer ist der Skipper?
Damit ist nicht einfach die Person gemeint, die gerade am Steuer steht. Der Skipper trägt die Verantwortung für die Führung des Bootes und übernimmt während des Törns eine besondere Rolle gegenüber Crew, Vercharterer und anderen Verkehrsteilnehmern.
Doch welche Aufgaben hat ein Skipper genau? Braucht er einen Bootsführerschein? Kann ein Crewmitglied ebenfalls steuern? Und wer haftet, wenn beim Anlegen eine andere Yacht beschädigt wird?
Hier findest du die wichtigsten Antworten.
Was ist ein Skipper?
Als Skipper bezeichnet man im Freizeit- und Yachtsport die Person, die ein Boot oder eine Yacht verantwortlich führt.
Der Begriff ist vor allem im Segel- und Charterbereich üblich. Die Sportbootführerscheinverordnung verwendet dagegen den Begriff Schiffsführer. Sie unterscheidet ausdrücklich zwischen der Person, die das Sportboot führt, und beispielsweise einem Crewmitglied, das lediglich unter Aufsicht des Schiffsführers steuert.
Der Skipper muss dabei nicht gleichzeitig Eigentümer des Bootes sein.
Er kann beispielsweise:
| Situation | Wer ist Skipper? |
|---|---|
| Eigenes Boot | häufig der Bootseigner selbst |
| Bareboat-Charter | ein Mitglied der Chartercrew |
| Yachtcharter mit Skipper | ein professionell gebuchter Skipper |
| Törn unter Freunden | die Person, die die Schiffsführung übernimmt |
| Ausbildungstörn | beispielsweise ein erfahrener Ausbildungs-Skipper |
Entscheidend ist also nicht, wem das Boot gehört, sondern wer tatsächlich die verantwortliche Schiffsführung übernimmt.
Welche Aufgaben hat ein Skipper?
Die Tätigkeit eines Skippers geht deutlich über das eigentliche Steuern hinaus.
Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt bei professionellen Skippern unter anderem die Vorbereitung des Törns, Routenplanung, Navigation, Segelmanöver sowie den Umgang mit Wetter, kritischen Situationen und Sicherheitsmaßnahmen als typische Aufgaben.
Bei einem privaten Chartertörn gehören insbesondere diese Bereiche zur Rolle des Skippers:
| Vor dem Törn | Während des Törns | Bei besonderen Situationen |
|---|---|---|
| Wetter und Revier prüfen | Navigation | Entscheidungen zur Sicherheit |
| Boot und Ausrüstung übernehmen | Kurs und Route bestimmen | Reaktion auf Wetteränderungen |
| Crew einweisen | An- und Ablegemanöver | Mann-über-Bord-Manöver |
| Dokumente kontrollieren | Ankern | Verhalten bei Havarien |
| Sicherheitsausrüstung prüfen | Wetter beobachten | Schaden dokumentieren |
| Törn planen | Crew koordinieren | ggf. Hilfe organisieren |
Welche Pflichten konkret bestehen, hängt allerdings immer vom Fahrtgebiet, Boot, Chartervertrag und den Umständen des jeweiligen Törns ab.
Ist der Skipper dasselbe wie der Kapitän?
Im normalen Sprachgebrauch werden Skipper und Kapitän teilweise synonym verwendet. Besonders im Freizeit- und Charterbereich hat sich jedoch der Begriff Skipper etabliert.
Rechtlich relevanter ist bei deutschen Sportbooten häufig die Bezeichnung Schiffsführer.
Vereinfacht kann man deshalb sagen:
- Skipper = übliche Bezeichnung im Freizeit- und Yachtsport
- Schiffsführer = Begriff, der unter anderem in deutschen Sportbootvorschriften verwendet wird
- Kapitän = vor allem in der professionellen Schifffahrt gebräuchliche Bezeichnung
Für einen Chartertörn auf einer Segelyacht spricht man deshalb normalerweise vom Skipper.
Muss der Skipper das Boot selbst steuern?
Nein.
Ein häufiger Irrtum ist, dass der Skipper während des gesamten Törns persönlich am Steuer stehen müsse.
Die Sportbootführerscheinverordnung stellt ausdrücklich klar, dass jemand ein Sportboot nicht bereits deshalb selbst „führt“, weil er es unter ständiger Aufsicht des Schiffsführers steuert.
Das bedeutet beispielsweise: Der Skipper kann einem Crewmitglied das Ruder übergeben und bleibt trotzdem Schiffsführer.
Die Verantwortung für die Schiffsführung verschwindet dadurch nicht automatisch.
Welche Verantwortung trägt ein Skipper?
Mit der Rolle des Skippers ist eine erhebliche Verantwortung verbunden.
Er muss das Boot entsprechend den geltenden Regeln und unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen sicher führen. Dazu gehören beispielsweise Navigation, Verkehrssituation, Wetter, Zustand des Bootes und die Fähigkeiten der Crew.
Besonders relevant wird diese Verantwortung bei einem Schaden.
Verursacht ein Skipper schuldhaft einen Schaden an fremdem Eigentum oder verletzt eine andere Person, können grundsätzlich Schadensersatzansprüche entstehen. § 823 BGB sieht eine Schadensersatzpflicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger widerrechtlicher Verletzung bestimmter Rechtsgüter vor. Zusätzlich können bei einer Charter vertragliche Verpflichtungen eine Rolle spielen.
Ob und in welchem Umfang der Skipper tatsächlich haftet, hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall, den Verträgen und gegebenenfalls dem anwendbaren Recht ab.
Beispiel: Schaden beim Anlegen
Du charterst mit Freunden eine Segelyacht in Kroatien und bist als Skipper eingetragen.
Beim Anlegen wird durch ein misslungenes Manöver die neben dir liegende Yacht beschädigt.
Jetzt können mehrere Versicherungen eine Rolle spielen: die Haftpflichtversicherung der Charteryacht, deren Kaskoversicherung und möglicherweise deine eigene Skipperhaftpflicht.
Gerade deshalb sollte man sich vor dem Törn mit der Absicherung beschäftigen – und nicht erst nach einem Schaden.
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Skipperhaftpflicht vergleichenWas ist eine Skipperhaftpflicht?
Eine Skipperhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Personen, die fremde oder gecharterte Boote führen.
Sie kann einspringen, wenn der Skipper oder – abhängig vom Tarif – ein mitversichertes Crewmitglied einen versicherten Haftpflichtschaden verursacht.
Typische Leistungsbereiche können Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Je nach Tarif können darüber hinaus beispielsweise Schäden am gecharterten Boot bei grober Fahrlässigkeit, Charterausfallkosten, Sicherheitsleistungen oder Haftungsansprüche zwischen Crewmitgliedern berücksichtigt werden.
Die Leistungen unterscheiden sich allerdings erheblich zwischen den Versicherern. Selbst Schäden an der Charteryacht werden nicht bei jedem Anbieter unter denselben Voraussetzungen abgesichert. Ein Vergleich der Skipperhaftpflicht-Tarife zeigt, wo die Unterschiede liegen.
Reicht die Privathaftpflicht als Skipper aus?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Private Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich erheblich darin, welche Wasserfahrzeuge mitversichert sind. Kleinere oder nicht motorisierte Boote können je nach Vertrag eingeschlossen sein, während für größere Segel- oder Motorboote Ausschlüsse beziehungsweise Grenzen gelten können.
Deshalb sollte ein Skipper vor einem Chartertörn nicht davon ausgehen, automatisch über seine Privathaftpflicht ausreichend versichert zu sein.
Entscheidend ist das konkrete Bedingungswerk.
Eine spezielle Skipperhaftpflicht ist genau auf Risiken beim Führen fremder und gecharterter Wasserfahrzeuge ausgerichtet.
Ist die Charteryacht nicht sowieso versichert?
Normalerweise besitzt eine Charteryacht eigenen Versicherungsschutz. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass damit jedes persönliche Risiko des Skippers und der Crew abgesichert ist.
Hier müssen mehrere Bereiche voneinander getrennt werden:
| Versicherung | Was wird primär abgesichert? |
|---|---|
| Haftpflicht der Charteryacht | Haftpflichtansprüche aus der Nutzung des versicherten Schiffes |
| Kaskoversicherung der Charteryacht | Schäden an der Charteryacht |
| Skipperhaftpflicht | persönliche Haftungsrisiken von Skipper bzw. Crew entsprechend dem Tarif |
| Charter-Kautionsversicherung | finanzielle Belastung durch den Einbehalt der hinterlegten Kaution |
| Reiserücktritt / Reiseabbruch | bestimmte finanzielle Folgen bei Ausfall oder Abbruch des Törns |
Welche Versicherung zuerst leistet und welche Ansprüche anschließend entstehen können, hängt vom jeweiligen Schaden und den Versicherungsbedingungen ab.
Deshalb ist eine Skipperhaftpflicht nicht einfach eine zweite Kaskoversicherung für die Yacht.
Was ist der Unterschied zwischen Skipperhaftpflicht und Kautionsversicherung?
Diese beiden Versicherungen werden besonders häufig verwechselt.
Die Skipperhaftpflicht schützt vor bestimmten Haftpflichtansprüchen gegen den Skipper beziehungsweise die versicherte Crew.
Die Charter-Kautionsversicherung betrifft dagegen die Kaution, die vor Übernahme der Yacht beim Vercharterer hinterlegt wird.
Beispiel
Für deine Charteryacht hinterlegst du eine Kaution von 3.000 Euro.
Bei einem Anlegemanöver entsteht ein versicherter Schaden am Boot und der Vercharterer behält 1.500 Euro deiner Kaution ein.
Genau dieses Risiko kann – abhängig von den Bedingungen und der Ursache des Schadens – Gegenstand einer Charter-Kautionsversicherung sein.
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Bei NauticAssure kannst du die relevanten Versicherungsbausteine für deinen Chartertörn gegenüberstellen und prüfen, welcher Schutz für deine Reise relevant ist.
Charterversicherungen vergleichenBraucht ein Skipper einen Bootsführerschein?
Nicht jeder Skipper benötigt in jeder Situation zwingend einen Sportbootführerschein.
Ob ein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist, hängt unter anderem von Fahrtgebiet, Boot, Motorisierung und lokalen Vorschriften ab.
Nach der deutschen Sportbootführerscheinverordnung ist beispielsweise auf Bundeswasserstraßen grundsätzlich keine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung erforderlich, wenn die größte nicht überschreitbare Nutzleistung bei einem Verbrennungsmotor höchstens 11,03 kW beziehungsweise 15 PS oder bei einem Elektromotor höchstens 7,5 kW beträgt. Für einzelne Gewässer und Situationen bestehen Sonderregelungen.
Oberhalb der entsprechenden Grenzen kommen insbesondere der Sportbootführerschein Binnen beziehungsweise der Sportbootführerschein See ins Spiel. Auch für bestimmte Segelreviere gelten eigene Regelungen.
Wer im Ausland chartert, sollte sich allerdings nicht ausschließlich an den deutschen Führerscheinregeln orientieren.
Entscheidend sind zusätzlich die Vorschriften des jeweiligen Reviers und die Anforderungen des Vercharterers.
SBF See, SKS oder andere Scheine: Was braucht ein Skipper?
Für Freizeitskipper existieren unterschiedliche Befähigungsnachweise.
Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist der amtliche Führerschein für die entsprechenden deutschen Seeschifffahrtsstraßen, sofern dort Führerscheinpflicht besteht.
Der Sportküstenschifferschein (SKS) geht hinsichtlich Ausbildung und Prüfung darüber hinaus und beinhaltet unter anderem weitergehende theoretische und praktische Kenntnisse für küstennahe Seegewässer. Für private Sportbootfahrer ist er nicht generell vorgeschrieben, kann aber beispielsweise gegenüber Vercharterern ein relevanter Erfahrungsnachweis sein.
Daneben gibt es unter anderem SSS und SHS für weitergehende Fahrtgebiete und Qualifikationen. Eine Übersicht der Befähigungsnachweise und ihrer Geltungsbereiche veröffentlicht unter anderem der ADAC.
Kann ich ohne Erfahrung Skipper einer Charteryacht sein?
Dass jemand formal einen erforderlichen Führerschein besitzt, bedeutet nicht automatisch, dass er jedes Boot unter allen Bedingungen sicher führen kann.
Eine größere Charteryacht verlangt beispielsweise Erfahrung beim Manövrieren im Hafen, Ankern, Navigieren, Einschätzen des Wetters und Führen einer Crew.
Auch Charterunternehmen können deshalb neben formalen Scheinen zusätzliche Angaben zur bisherigen Segel- beziehungsweise Motorbooterfahrung verlangen.
Wer sich noch nicht sicher fühlt, kann einen professionellen Skipper buchen oder zunächst Erfahrung auf Ausbildungs- und Mitsegeltörns sammeln.
Was ist eine Bareboat-Charter?
Bei einer Bareboat-Charter wird die Yacht ohne professionellen Skipper und ohne feste Crew vermietet.
Die Chartercrew stellt den Skipper also selbst.
Nach der Beschreibung des ADAC übernimmt bei einer Bareboat-Charter der Charterer beziehungsweise die eigene Crew die entsprechenden Aufgaben; alternativ kann häufig ein zusätzlicher Skipper gebucht werden.
Für viele NauticAssure-Kunden ist genau diese Situation relevant: Eine Gruppe chartert gemeinsam eine Yacht und eine Person übernimmt als erfahrenstes Crewmitglied die Rolle des Skippers.
Damit stellt sich automatisch die Frage nach der persönlichen Absicherung – zum Beispiel über eine Charterversicherung.
Wer haftet für Schäden an der Charteryacht?
Die Antwort hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist und welche Verträge und Versicherungen bestehen.
Bei einer Beschädigung der Charteryacht kann zunächst die Kaskoversicherung des Vercharterers relevant sein. Gleichzeitig kann der Chartervertrag Selbstbeteiligungen oder andere Verpflichtungen des Charterers vorsehen.
Daneben können bei bestimmten Konstellationen Ansprüche gegen den Skipper entstehen.
Skipperhaftpflichtversicherungen unterscheiden sich gerade bei diesem Punkt deutlich: Manche Tarife enthalten bestimmte Schäden am gecharterten Boot beziehungsweise Regressrisiken, andere nur unter zusätzlichen Voraussetzungen.
Deshalb sollte ein Tarifvergleich nicht nur die Haftpflicht-Deckungssumme betrachten.
Relevant sind beispielsweise die Regelungen zu Schäden an der Charteryacht, grober Fahrlässigkeit, Charterausfall, Crewhaftung, Sicherheitsleistungen und Selbstbeteiligungen. Ein Vergleich der Skipperhaftpflicht-Tarife hilft, diese Unterschiede zu erkennen.
Wer zahlt die Kaution nach einem Schaden?
Bei einer Yachtcharter verlangt der Vercharterer normalerweise eine Kaution. Wird das Boot beschädigt, kann diese abhängig vom Chartervertrag und Schaden ganz oder teilweise einbehalten werden.
Eine Charter-Kautionsversicherung kann dieses finanzielle Risiko für bestimmte versicherte Schäden reduzieren.
Sie ist deshalb eine andere Absicherung als die Skipperhaftpflicht.
Was passiert, wenn der Skipper vor dem Törn krank wird?
Auch das ist ein besonderes Problem bei Charterreisen.
Fällt die Person aus, die die notwendigen Qualifikationen für die Führung der Yacht besitzt, kann der geplante Törn unter Umständen nicht wie vorgesehen stattfinden.
Ob eine Reiserücktrittsversicherung in einer solchen Situation leistet, hängt vom konkreten Tarif und den versicherten Ereignissen ab. Nicht jeder Tarif behandelt den Ausfall des Skippers beziehungsweise einer notwendigen Reisebegleitung identisch.
Deshalb sollte dieser Punkt insbesondere bei Crews geprüft werden, bei denen nur eine Person die erforderliche Qualifikation besitzt.
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Reiseschutz vergleichenSkipper auf dem eigenen Boot: Welche Versicherung ist relevant?
Wer die eigene Yacht führt, benötigt normalerweise keine klassische Skipperhaftpflicht für ein gechartertes Fremdboot.
Hier stehen stattdessen Bootshaftpflicht und Bootskaskoversicherung im Vordergrund.
Die Bootshaftpflicht schützt vor versicherten Haftpflichtansprüchen Dritter. Die Kaskoversicherung betrifft dagegen Schäden am eigenen Boot.
Je nach Yacht unterscheiden sich die Tarife erheblich, beispielsweise bei Allgefahrendeckung, Fester Taxe, Maschinenschäden, grober Fahrlässigkeit, Fahrtgebiet, Wrackbeseitigung oder Selbstbeteiligung. Ein Vergleich der Bootsversicherungen zeigt die Unterschiede.
Welche Versicherungen sollte ein Charter-Skipper prüfen?
Eine einzelne „Skipperversicherung“, die automatisch sämtliche Risiken eines Törns abdeckt, gibt es nicht.
Vielmehr sollten mehrere Risiken getrennt betrachtet werden:
| Risiko | Möglicher Versicherungsbaustein |
|---|---|
| Haftpflicht des Skippers | Skipperhaftpflicht |
| Einbehalt der Charterkaution | Charter-Kautionsversicherung |
| Krankheit vor Reisebeginn | Reiserücktritt |
| Abbruch während des Törns | Reiseabbruch |
| Krankheit oder Unfall im Ausland | Auslandskrankenversicherung / bestehender Schutz |
| Schaden an der Charteryacht | Kasko des Vercharterers sowie ggf. ergänzende Deckungen |
Welche Bausteine im konkreten Fall sinnvoll sind, hängt vom Törn, Chartervertrag, bereits vorhandenen Versicherungen und persönlichen Absicherungsbedarf ab.
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Charterversicherung vergleichenFazit
Ein Skipper ist nicht einfach derjenige, der am Ruder steht. Er übernimmt die verantwortliche Führung der Yacht, plant und beurteilt den Törn, koordiniert die Crew und trifft wichtige Entscheidungen für die Sicherheit an Bord. Gerade bei einer Charteryacht kommt ein weiterer Punkt hinzu: Neben der nautischen Verantwortung können persönliche finanzielle Risiken entstehen. Deshalb sollte vor dem Ablegen nicht nur geklärt werden, wer der Skipper ist und welche Qualifikationen erforderlich sind. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Versicherungen bereits über die Charteryacht bestehen – und welche Risiken Skipper und Crew selbst tragen. NauticAssure hilft dabei, genau diese Unterschiede transparent zu machen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Jonathan Posselt
Geschäftsführer NauticAssure GmbH
Jonathan Posselt ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und seit mehr als 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Er ist gefragter Redner auf Fachmessen und Branchenveranstaltungen. Seit der Gründung ist er Geschäftsführer von NauticAssure und schreibt über Charterversicherungen, digitale Prozesse und die praktischen Fragen rund um den Törn.