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Versicherungsanforderungen und Besonderheiten in den beliebtesten Charterrevieren.
Wer in Kroatien eine Yacht chartert, muss nicht selbst eine Skipperhaftpflicht, Kautionsversicherung oder Reiserücktrittsversicherung abschließen. Vorgeschrieben ist jedoch eine Haftpflichtversicherung für das eingesetzte Charterboot. Bei einer regulär gecharterten Yacht ist dieser Versicherungsschutz Aufgabe des Vercharterers beziehungsweise des Bootseigners. Für den Skipper können trotzdem erhebliche persönliche Risiken verbleiben, weshalb eine zusätzliche Skipperhaftpflicht und eine Charter-Kautionsversicherung sinnvoll sein können.